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Bildungsurlaub
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Bildungsurlaub

In einigen Bundesländern lässt sich die weiterbildende Fernreise unter Umständen sogar als bezahlter Bildungsurlaub verbuchen. Dient er nachweislich der beruflichen oder politischen Weiterbildung, lässt sich der lernorientierte Auslandsaufenthalt als zusätzlicher Sonderurlaub anrechnen. Die gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf Bildungsurlaub setzt somit die Idee des lebenslangen Lernens erfolgreich um und ermöglicht auch Berufstätigen Weiterbildung und Auffrischung ihres beruflichen Know-How. Allerdings existiert diese sinnvolle Einrichtung nicht in jedem Bundesland. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine gesetzlichen Regelungen für den Bildungsurlaub. In den übrigen Bundesländern hat jedoch jeder Arbeitnehmer, der mehr als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt ist, grundsätzlich Anspruch auf drei bis fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr bei regulärem Gehalt. Entscheidend ist hierbei nicht der Wohnort des Arbeitnehmers, sondern der Ort, an dem sich der Arbeitsplatz befindet. Wichtig ist es in jedem Fall, sich vorab beim Veranstalter zu erkundigen, ob der gewählte Kurs den, im jeweiligen Bundesland geltenden, Richtlinien für Bildungsurlaub entspricht und zudem die entsprechenden Anmelde- und Teilnahmebestätigungen für den Kurs anzufordern. Natürlich ist es nicht zwingend notwendig, für die sprachliche Weiterbildung zu verreisen. Der bezahlte Bildungsurlaub lässt sich genauso gut in einer der inländischen Sprachschulen antreten, von denen viele ihr Angebot bereits entsprechend der Richtlinien der Bildungsurlaubsgesetze ausgerichtet haben. Mit einer entsprechenden Bescheinigung des Arbeitgebers sind die Kosten des beruflich bzw. betrieblich bedingten Fremdsprachenkurses im Bildungsurlaub mittlerweile sogar steuerlich absetzbar. Ob er nun im In- oder Ausland stattfinden soll, der Bildungsurlaub ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung und ein lohnenswertes Angebot an den Arbeitnehmer.