Bildungsurlaub
In einigen Bundesländern lässt sich die
weiterbildende Fernreise unter Umständen sogar als bezahlter
Bildungsurlaub verbuchen. Dient er nachweislich der beruflichen
oder politischen Weiterbildung, lässt sich der lernorientierte
Auslandsaufenthalt als zusätzlicher Sonderurlaub anrechnen. Die
gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf Bildungsurlaub setzt
somit die Idee des lebenslangen Lernens erfolgreich um und
ermöglicht auch Berufstätigen Weiterbildung und Auffrischung ihres
beruflichen Know-How. Allerdings existiert diese sinnvolle
Einrichtung nicht in jedem Bundesland. In Baden-Württemberg,
Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine gesetzlichen Regelungen
für den Bildungsurlaub. In den übrigen Bundesländern hat jedoch
jeder Arbeitnehmer, der mehr als sechs Monate in einem Unternehmen
beschäftigt ist, grundsätzlich Anspruch auf drei bis fünf Tage
Bildungsurlaub im Jahr bei regulärem Gehalt. Entscheidend ist
hierbei nicht der Wohnort des Arbeitnehmers, sondern der Ort, an
dem sich der Arbeitsplatz befindet. Wichtig ist es in jedem Fall,
sich vorab beim Veranstalter zu erkundigen, ob der gewählte Kurs
den, im jeweiligen Bundesland geltenden, Richtlinien für
Bildungsurlaub entspricht und zudem die entsprechenden Anmelde- und
Teilnahmebestätigungen für den Kurs anzufordern. Natürlich ist es
nicht zwingend notwendig, für die sprachliche Weiterbildung zu
verreisen. Der bezahlte Bildungsurlaub lässt sich genauso gut in
einer der inländischen Sprachschulen antreten, von denen viele ihr
Angebot bereits entsprechend der Richtlinien der
Bildungsurlaubsgesetze ausgerichtet haben. Mit einer entsprechenden
Bescheinigung des Arbeitgebers sind die Kosten des beruflich bzw.
betrieblich bedingten Fremdsprachenkurses im Bildungsurlaub
mittlerweile sogar steuerlich absetzbar. Ob er nun im In- oder
Ausland stattfinden soll, der Bildungsurlaub ist ein wichtiger
Bestandteil der Weiterbildung und ein lohnenswertes Angebot an den
Arbeitnehmer.